Neben Geschäften und Restaurants sind während des Corona bedingten Lockdowns auch Fitnessstudios geschlossen. Aus diesem Grund stellen sich viele Mitglieder die Frage, ob sie in diesen Zeiten weiterhin für ihre Mitgliedschaft zahlen müssen oder sie ihren Vertrag außerordentlich kündigen können. Grundsätzlich gilt erst einmal: Vertrag ist Vertrag. Dieser Grundsatz verliert auch nicht in Corona-Zeiten an Gültigkeit. Daher ist es wichtig als Mitglied die ordentlichen Kündigungsfristen zu wahren. Eine außerordentliche Kündigung ist laut der Verbraucherzentrale auch bei geschlossenen Studios nicht möglich.
In der AboBoss-App kannst du ganz einfach deinen Fitnessstudio-Vertrag eintragen und den Kündigungswecker aktivieren. Somit wirst du rechtzeitig benachrichtigt, bevor die Kündigungsfrist für deinen Vertrag abläuft.
In vielen Fällen hatten Mitglieder ihre Verträge unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet. Jedoch bestätigten die Studios die Kündigung dann zu einem späteren Zeitpunkt, was für Verwirrung unter den Mitgliedern sorgte. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die vereinbarte Vertragslaufzeit weiterhin gilt, auch wenn die Fitnessstudios wegen der Pandemie vorübergehend schließen mussten. Dementsprechend sei eine einseitige Verlängerung der Vertragslaufzeit nicht zulässig. Allerdings wurde im Zuge der Corona-Pandemie ein Gesetz erlassen, welches den Fitnessstudio-Betreibern ermöglicht, die Beiträge als Gutschein zurückzuzahlen.
Wenn nun zum Beispiel ein Vertrag fristgerecht zu Anfang März 2021 gekündigt wird und das Fitnessstudio aufgrund des Lockdowns von November bis Ende Februar 2021 geschlossen war, erhält der Kunde einen Gutschein für vier Monate. Zwar muss der Kunde die Mitgliedsbeiträge für die Zeit, in der das Studio geschlossen war zahlen, er kann aber mit dem Gutschein bis zu vier Monate nach der Kündigung kostenfrei in seinem alten Fitnessstudio trainieren. Somit werden die Verluste, welche den Mitgliedern durch die Schließung der Studios entstanden sind, ausgeglichen. Gleichermaßen schützt diese Maßnahme die Fitnessstudio-Betreiber vor drohenden Insolvenzen durch Zahlungsausfälle der Mitglieder. Es darf nicht vergessen werden, dass auch in der Fitnessbranche viele Unternehmen und ihre Beschäftigten von den Auswirkungen der Corona-Krise hart getroffen sind.
Um den Mitgliedern auch bei geschlossenen Studios ein Angeboten zu bieten, haben viele größere Fitnessstudioketten vermehrt Online-Kurse im Programm. Zudem werden reine Online-Fitnessstudios, wie zum Beispiel Gymondo oder fitnessRAUM immer beliebter. Diese bieten viele verschiedene Fitnessprogramme, welche sich flexibel in den Alltag integrieren lassen. Bei einer Umfrage des Deutschen Industrieverbands für Fitness und Gesundheit (DIFG) im Mai 2020 gaben rund 73 Prozent der Befragten an, dass sie die alternativen Trainingsmethoden auch nach dem Lockdown beibehalten wollen. Dies zeigt einen eindeutigen Trend, welcher die Fitnessbranche nachhaltig verändern kann.
In unserem Abo-Verzeichnis kannst du bald neben vielen unterschiedlichen Abonnements auch sämtliche Online-Fitnessstudios miteinander vergleichen und das beste Angebot für dich finden.
Wer nun trotzdem seinen Vertrag ordentlich kündigen möchte, muss auf ein paar Dinge achten. Dass die Kündigung fristgerecht beim Fitnessstudio eingeht, ist besonders wichtig. Idealerweise ist der Eingang der Kündigung nachweisbar, weshalb sich eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder per Mail empfiehlt. Zudem bieten einige größere Fitnessstudioketten ein Online-Portal zur Vertragsverwaltung an. Beispielsweise ist über die FitX Member Area die Mitgliedschaft leicht online kündbar. Sobald die fristgerechte Kündigung gilt, sollten die Zahlungen eingestellt werden. Wenn die Beiträge per Lastschriftverfahren vom Fitnessstudio-Betreiber abgezogen werden, empfiehlt es sich mit der schriftlichen Kündigung den Widerruf der Einzugsermächtigung zu erklären. Bucht das Fitnessstudio nun unrechtmäßig Beiträge ab, können diese einfach über die eigene Bank zurückgebucht werden.
In der Regel verlängern sich Fitnessstudio-Verträge automatisch, wenn Du nicht rechtzeitig kündigst. Daher solltest du die Kündigungsfrist im Blick behalten.
Alles in allem ist es besonders wichtig nun auch während der Corona-Pandemie auf die Kündigungsfristen zu achten. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es dementsprechend durch die temporäre Schließung der Fitnessstudios nicht. Allerdings müssen kostenpflichtige Vertragsverlängerungen seitens des Fitnessstudio-Betreibers auch nicht vom Kunden akzeptiert werden.